Gemeindezusammenlegung ab 2 500 Einwohnern – Reformvorschlag
abgestimmt am
06.07.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, Gemeinden mit weniger als 2 500 Einwohnern bundesweit zusammenzulegen, den Rechnungshof einzubeziehen und Entscheidungen per Volksabstimmung zu treffen.
einfache MehrheitXXIV06.07.2011
Entschließung
Verwaltungsreform
Schwerpunkte
Festlegung einer bundesweit einheitlichen Mindestgröße von 2 500 Einwohnern für Gemeinden aus verwaltungsökonomischen Gründen.
Kleinere Gemeinden sollen zusammengelegt werden, wobei topografische Besonderheiten berücksichtigt werden.
Der Rechnungshof wird in den Zusammenlegungsprozess eingebunden, um Transparenz und Kontrolle zu gewährleisten.
Entscheidungen über die Zusammenlegung sollen durch direkte Volksabstimmungen auf Gemeindeebene getroffen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.