Änderung der Strafprozessordnung zur Regelung der WKStA-Zuständigkeiten
abgestimmt am
07.07.2011
Zusammenfassung
Der Antrag regelt den schrittweisen Aufbau und die Zuständigkeiten der neuen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
einfache MehrheitXXIV07.07.2011
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
Die Bezeichnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird im Gesetzestext ausgeschrieben.
Bestimmte Korruptionsdelikte und schwere Bestechungsfälle werden der neuen Behörde zugewiesen, sofern der Vorteil einen Wert von 3.000 Euro übersteigt.
Die Zuständigkeit für Delikte bei großen Unternehmen wird an eine Mindestgröße gebunden (5 Millionen Euro Stammkapital oder über 2.000 Beschäftigte).
Es wird ein gestaffelter Übergang der Zuständigkeiten eingeführt, um den Aufbau der Behörde zu unterstützen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.