Aufnahme klinisch‑psychologischer Behandlung ins ASVG
abgestimmt am
08.07.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, klinisch‑psychologische Behandlungen in das ASVG aufzunehmen und dafür ein Versorgungsmodell über Vereine nach dem Salzburger Vorbild zu nutzen.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Entschließung
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Derzeit deckt § 135 ASVG nur die klinisch‑psychologische Diagnostik ab, nicht jedoch die Behandlung.
Die klinisch‑psychologische Behandlung ist seit 1990 im Psychologengesetz als Kernkompetenz verankert.
Fehlt die Behandlung, verlängern sich Krankheitsverläufe, Kosten steigen und es entsteht eine Zwei‑Klassen‑Medizin, weil Patienten selbst zahlen müssen.
Der Antrag schlägt vor, die Behandlung über ein Versorgungsmodell mit Vereinen (analog zur Salzburger Lösung) in das ASVG zu integrieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.