Rückwirkende Gewährung von Hinterbliebenenleistungen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Hinterbliebenenleistungen rückwirkend ab dem Zeitpunkt gewährt werden, an dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, und bittet den Nationalrat, die Bundesregierung zu einer entsprechenden Gesetzesvorlage aufzufordern.
einfache Mehrheit XXIV 16.06.2011
Entschließung
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Regelung gewährt Hinterbliebenenleistungen erst ab dem Zeitpunkt des Antrags, maximal sechs Monate nach dem Tod oder bis zur Volljährigkeit bei Waisenpension.
  • Durch diese Frist entstehen häufig ungerechtfertigte Leistungslücken, weil die Anspruchsvoraussetzungen bereits früher erfüllt sein können.
  • Der Antrag fordert, dass Leistungen rückwirkend ab dem Zeitpunkt gewährt werden, an dem die Voraussetzungen vorliegen, unabhängig vom Antragszeitpunkt.
  • Der Nationalrat soll die Bundesregierung auffordern, eine Regierungsvorlage zu erarbeiten, die diese Änderung umsetzt; Zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, und der Antrag wird an den Ausschuss für Arbeit und Soziales verwiesen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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