Anerkennung des Berufs „Wundmanager“ und rechtliche Einrichtung juristischer Personen im Gesundheitswesen
abgestimmt am
06.07.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, eine Gesetzesvorlage zu erstellen, die ausgebildeten Wundmanagern die Errichtung juristischer Personen im Gesundheitswesen ermöglicht. Ziel ist, die Versorgung von Patient*innen mit chronischen Wunden zu verbessern und Kosten für das Gesundheitssystem zu senken.
einfache MehrheitXXIV06.07.2012
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Beruf des Wundmanagers ist bislang nicht gesetzlich verankert, obwohl rund 2 500 Personen die Ausbildung abgeschlossen haben.
Wegen der fehlenden gesetzlichen Anerkennung können Wundmanager nicht mit den Krankenkassen über Kostenerstattungen verhandeln, was zu einer Zweiklassenmedizin führt.
Eine gesetzliche Verankerung würde die Qualitätssicherung im Bereich der Wundversorgung stärken und langfristig Kosten für das Gesundheitssystem senken.
Der Antrag bittet den Nationalrat, die Bundesregierung zu einer Vorlage zu verpflichten, die die Errichtung juristischer Personen für Wundmanager im Gesundheitsberuf ermöglicht; Zuständigkeit soll an den Gesundheitsausschuss gehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.