Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
abgestimmt am
15.11.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine deutliche Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten, insbesondere durch Anhebung der Altersgrenze und Erhöhung der jährlichen Höchstgrenze von 2 300 Euro pro Kind.
einfache MehrheitXXIV15.11.2011
Entschließung
Steuerwesen
Schwerpunkte
Kinderbetreuungskosten können seit 2009 als außergewöhnliche Belastung bis zu 2 300 Euro pro Kind und Jahr steuerlich abgesetzt werden.
Der Antrag schlägt vor, die Höchstgrenze von 2 300 Euro deutlich anzuheben, um Familien stärker zu entlasten.
Weiterhin soll die Altersgrenze, bis zu der Kosten absetzbar sind, von 10 auf ein höheres Alter (z. B. 12 oder 14) ausgeweitet werden; für behinderte Kinder bereits bis zum 16. Lebensjahr.
Der Nationalrat fordert die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst, aktiv an einer entsprechenden Gesetzesänderung zu arbeiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.