Reform der parlamentarischen Immunität

Zusammenfassung

Anpassung der Immunitätsregeln für Abgeordnete im Nationalrat.
2/3 Mehrheit XXIV 21.09.2011
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
parlamentarische Immunität
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Anpassung der Regeln zur parlamentarischen Immunität an die aktuelle Verfassung.
  • Abgeordnete können die sofortige Einstellung von Ermittlungen und die Nichtverwendung von Beweismitteln verlangen, bis das Parlament entschieden hat.
  • Der Nationalrat muss innerhalb von acht Wochen über die Zulässigkeit einer Ermittlung entscheiden.
  • Festnahmen von Abgeordneten bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Nationalrates, außer bei Verbrechen auf frischer Tat.

Reden

6 Reden insgesamt

Pro
Contra
2:29 min
Antrag 1618/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
Antrag 1618/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
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