Der Entschließungsantrag fordert die Einführung eines eigenen Straftatbestandes „Zwangsehe“, weil die aktuelle Rechtslage nicht ausreichend Schutz vor erzwungenen Eheschließungen bietet.
einfache MehrheitXXIV23.05.2013
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Einführung eines eigenen Straftatbestandes „Zwangsehe“, um erzwungene Eheschließungen klar zu ahnden.
Der Antrag kritisiert, dass das Strafrechtsänderungsgesetz 2006 den alten Straftatbestand der Ehenötigung (§ 193) aufgehoben und lediglich die Nötigung zur Eheschließung in § 106 Abs. 1 Z 3 ergänzt hat.
Eine Zwangsehe verletzt Grund- und Freiheitsrechte und stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar, die nicht mit den Werten eines Rechtsstaates vereinbar ist.
Der Nationalrat soll beschließen, dass die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst aufgefordert wird, sich für die Einführung des neuen Straftatbestandes einzusetzen, und das Thema dem Gleichbehandlungsausschuss zuweisen.
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