Diskriminierungsverbot für behinderte Menschen im Versicherungsrecht
abgestimmt am
20.10.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister auf, Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bei privaten Versicherungen zu verbieten und dafür Sanktionen im Versicherungsaufsichtsgesetz vorzusehen.
einfache MehrheitXXIV20.10.2011
Entschließung
Versicherungswesen
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Das Bundes‑Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) gilt bereits für Rechtsverhältnisse, die den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen betreffen – dazu zählen auch Versicherungsverträge.
Behinderte Menschen erhalten häufig höhere Prämien oder werden von privaten Kranken‑, Unfall‑ und Lebensversicherungen abgelehnt.
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf, ein Diskriminierungsverbot im Versicherungsaufsichtsgesetz zu verankern.
Ein solches Verbot soll mit Sanktionen für Versicherungsunternehmen verbunden werden, die gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.