Verbot von Glyphosat‑Pflanzenschutzmitteln im privaten Gartenbereich
abgestimmt am
19.10.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot von glyphosat‑haltigen Pflanzenschutzmitteln im heimischen Gartenbereich, basierend auf Studien zu Umwelt‑ und Gesundheitsgefahren sowie dem Vorsorgeprinzip.
einfache MehrheitXXIV19.10.2011
Entschließung
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Glyphosat gelangt über Sicker‑ und Grundwasser in die Trinkwasserversorgung; Messungen zeigten Konzentrationen bis zum 80‑fachen des Trinkwasser‑Grenzwerts.
Studien belegen genotoxische, endokrine und potenziell karzinogene Effekte von Glyphosat und seinen Formulierungshilfsstoffen (POEA, AMPA) an Tieren und in Zellkulturen.
Das Vorsorgeprinzip verlangt, bei unklaren, aber potenziell gravierenden Risiken für Gesundheit und Umwelt vorsorglich zu handeln.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, das Ausmaß der Aufnahme von Glyphosat im privaten Bereich zu ermitteln und die Bevölkerung über die Gefahren zu informieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.