Einbindung von Arbeits‑ und Organisationspsycholog*innen in den Arbeitnehmerschutz
abgestimmt am
05.12.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass Unternehmen neben einem Arbeitsmediziner auch einen Arbeits‑ und Organisationspsychologen verpflichtend hinzuziehen, um psychische Belastungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
einfache MehrheitXXIV05.12.2012
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Der Nationalrat soll das Arbeitnehmerschutzgesetz dahingehend ändern, dass Unternehmen verpflichtet werden, einen Arbeits‑ und Organisationspsychologen in den Betrieb einzubeziehen.
Ziel ist die frühzeitige Erkennung und Prävention von psychischen Belastungen wie Burn‑out und Depression am Arbeitsplatz.
Durch präventive Maßnahmen sollen Krankheitsausfälle und die steigende Zahl von Invaliditätspensionen reduziert werden.
Die Verpflichtung soll analog zur bereits bestehenden Pflicht zur Hinzuziehung eines Arbeitsmediziners gelten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.