Einheitliche Entlassungsstatbestände für Arbeiter*innen und Angestellte
abgestimmt am
15.06.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit auf, die unterschiedlichen Kündigungsregeln für Arbeiter*innen und Angestellte zu prüfen und einen Gesetzesvorschlag für einheitliche Regelungen zu erstellen.
einfache MehrheitXXIV15.06.2011
Entschließung
Arbeitsrecht
Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Schwerpunkte
Unterschiedliche Entlassungsstatbestände für Arbeiter*innen und Angestellte bestehen weiterhin, wobei die Regelungen für Angestellte in § 27 AngG und für Arbeiter*innen in § 82 GewO (1859) festgeschrieben sind.
Der Antrag fordert den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit auf, die bestehenden Regelungen zu prüfen und einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten, der einheitliche Entlassungsstatbestände für beide Gruppen schafft.
Der Entschließungsantrag soll dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen werden, damit dieser die Prüfung und Ausarbeitung übernimmt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.