Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Aufhebung der Begrenzung des Schulbesuchs nach der 8. Schulstufe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, um ihnen einen vollständigen Pflichtschulabschluss zu ermöglichen.einfache Mehrheit XXIV 10.04.2013
Entschließung
Bildung
Mensch mit Behinderung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Das aktuelle Recht auf integrative Schulbildung endet nach der 8. Schulstufe, sodass Kinder mit Behinderung danach nicht mehr regulär am Pflichtschulunterricht teilnehmen können.
- Für Härtefälle gibt es derzeit die Möglichkeit, dass betroffene Schülerinnen und Schüler mit Zustimmung der Schulbehörde bis zu zwei Jahre länger eine Sonderschule besuchen dürfen.
- Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung dieser Begrenzung, sodass Kinder und Jugendliche mit Behinderung unbegrenzt weiter die Schule besuchen können.
- Die Forderung stützt sich auf die UN‑Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Österreich ratifiziert hat und die inklusive Bildung im gesamten Bildungssystem verlangt.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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