Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, dass ausländische Staatsangehörige nach einer Verurteilung wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Straftaten automatisch ein zwanzigjähriges Aufenthaltsverbot in Österreich erhalten.einfache Mehrheit XXIV 15.11.2011
Gesetz
Strafrecht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Einführung eines automatischen Aufenthaltsverbots für ausländische Staatsangehörige bei Straftaten.
- Die Dauer des Verbotes soll zwanzig Jahre betragen.
- Das Verbot gilt bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen.
- Eine Ausnahme besteht nur, wenn internationale Konventionen verletzt würden.
Reden
4 Reden insgesamt
Pro
Contra
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.