Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Volksanwaltschaft künftig auch ausgegliederte Unternehmen im Bundesbesitz prüfen darf, um eine entstandene Kontrolllücke zu schließen.einfache Mehrheit XXIV 21.09.2011
Entschließung
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
- Durch frühere Ausgliederungen wurde die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft stark reduziert.
- Der Antrag fordert, dass die Volksanwaltschaft künftig auch Unternehmen prüfen darf, die aus der Bundesverwaltung ausgelagert, aber mehrheitlich im Bundesbesitz bleiben.
- Ziel ist, die Kontrolllücke zu schließen und den Bürgerinnen und Bürgern einen einheitlichen Ansprechpartner für Beschwerden zu bieten.
- Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf erarbeiten, der diese Erweiterung rechtlich regelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.