Streichung der Ausgleichstaxe bei öffentlichen Arbeitgebern
abgestimmt am
20.10.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass öffentliche Arbeitgeber nicht mehr die Ausgleichstaxe zahlen dürfen, um die Quote für behinderte Beschäftigte zu umgehen. Stattdessen sollen unbesetzte Planposten bleiben, wenn die Quote nicht erfüllt wird, um die Integration von Menschen mit Behinderung zu stärken.
einfache MehrheitXXIV20.10.2011
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Öffentliche Arbeitgeber sollen nicht mehr die Ausgleichstaxe zahlen, um die Quote zu umgehen.
Stattdessen müssen unbesetzte Planposten offenbleiben, wenn die Quote nicht erfüllt wird.
Der Antrag richtet sich an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, das die Umsetzung koordinieren soll.
Die Maßnahme soll den Lenkungseffekt stärken und mehr Menschen mit Behinderung tatsächlich in den Arbeitsmarkt integrieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.