Erleichterung der Mitführungspflicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass Landwirte bei kurzen Fahrten (bis 10 km Umkreis) ihren Führerschein nicht zwingend mitführen müssen, um Verlust oder Beschädigung durch die Arbeit zu vermeiden.
einfache Mehrheit XXIV 31.01.2013
Gesetz
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Befreiung von der Pflicht, den Führerschein bei der Fahrt mitzuführen.
  • Die Ausnahme gilt speziell für Traktoren, Motorkarren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
  • Die Regelung greift nur bei Fahrten innerhalb eines Umkreises von 10 Kilometern um den festen Standort des Fahrzeugs.
  • Die Änderung betrifft die spezifische Regelung zur Mitführung des Führerscheins.

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Pro
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1:26 min
IVS-Gesetz – IVS-G
4:10 min
IVS-Gesetz – IVS-G
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