Gleichstellung von ArbeitspsychologInnen als dritte Präventivfachkraft im Arbeitnehmerschutz
abgestimmt am
05.12.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass ArbeitspsychologInnen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz als dritte Präventivfachkraft gleichgestellt werden, weil psychische Erkrankungen zu vielen Fehltagen und Frühpensionierungen führen. Das Gesetz nennt sie bereits als geeignete ExpertInnen, ihr Einsatz ist jedoch nur fakultativ.
einfache MehrheitXXIV05.12.2012
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Psychische Erkrankungen verursachen 29 % aller Frühpensionierungen bei Frauen und haben die Fehltage seit 1995 um 103 % steigen lassen.
Zwei‑Drittel der Unternehmensleitungen sehen Arbeits‑ und OrganisationspsychologInnen als wichtige Investition in die Zukunft.
Das aktuelle ArbeitnehmerInnenschutzgesetz nennt ArbeitspsychologInnen als geeignete ExpertInnen, ihr Einsatz bleibt jedoch nur fakultativ.
Der Antrag fordert die gesetzliche Gleichstellung von ArbeitspsychologInnen als dritte Präventivfachkraft im Arbeitnehmerschutz.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.