Rückgängigmachung der Führerschein‑Ausnahme für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt die Rückkehr einer Ausnahme im Führerscheingesetz, damit Landwirte und Weinbauern innerhalb von 10 km um ihren Betrieb keine Lenkberechtigung mitführen müssen.
einfache Mehrheit XXIV 30.11.2011
Entschließung
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Novelle von 2011 hat die Ausnahme aufgehoben, sodass Landwirte und Weinbauern bei kurzen Fahrten zum Betrieb ihren Führerschein mitführen müssen.
  • Ohne den Führerschein droht eine Verwaltungsstrafe, was bereits zu unbeabsichtigten Bußgeldern geführt hat.
  • Der Antrag fordert die Rückkehr zur früheren Regelung, damit Lenker von Zug‑ und Arbeitsmaschinen im Umkreis von bis zu 10 km keinen Führerschein mitführen müssen.
  • Die Zuständigkeit für die Gesetzesänderung wird dem Verkehrsausschuss zugewiesen, damit dieser das Thema weiterbearbeitet.

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