Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Novelle des Bau‑ und Wohnungsgesetzes, damit gemeinnützige Bauvereinigungen die thermische Sanierung von kommunalen Nicht‑Wohnbauten übernehmen können. Ziel ist es, durch ein neues Energie‑Contracting‑Modell die Sanierungsrate zu erhöhen und bürokratische Hürden abzubauen.einfache Mehrheit XXIV 20.06.2013
Entschließung
Energie
Baupolitik
Wohnungspolitik
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
- Der Antrag will das WGG dahingehend ändern, dass gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) künftig die thermische Sanierung von kommunalen Nicht‑Wohnbauten durchführen dürfen.
- Ein neu konzipiertes Energie‑Contracting‑Modell soll technische Sanierungsleistungen mit Finanz‑ und Garantiedienstleistungen kombinieren, sodass Kommunen über Einsparungen, Eigenmittel und Kapitalmarktinstrumente die Sanierung finanzieren können.
- Durch die Aufhebung der Ausnahmegenehmigungspflicht sollen bürokratische Hürden reduziert und die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen beschleunigt werden, was zur Erreichung des EU‑Ziels von 3 % jährlicher Gebäuderenovierung beiträgt.
- Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des WGG vorzulegen; die Zuweisung des Antrags an den Bauausschuss wird vorgeschlagen.
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