Kennzeichnung von suchterzeugenden Medikamenten auf der Verpackung
abgestimmt am
06.12.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Medikamente, die im Beipacktext als suchterzeugend gekennzeichnet sind, zusätzlich mit dem Warnhinweis „suchterzeugend“ auf der Verpackung versehen werden, um Patient*innen und Verkehrsteilnehmer*innen besser zu informieren.
einfache MehrheitXXIV06.12.2011
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt, dass alle Medikamente, die im Beipacktext als suchterzeugend gekennzeichnet sind, zusätzlich mit dem Warnhinweis „suchterzeugend“ auf der Verpackung versehen werden.
Der bestehende Hinweis „beeinträchtigt die Verkehrstüchtigkeit“ soll beibehalten und um den Sucht‑Hinweis erweitert werden.
Der Gesetzentwurf soll vom Bundesminister für Gesundheit dem Nationalrat vorgelegt werden, damit das Parlament darüber entscheiden kann.
Der Antrag schlägt vor, dass der Gesundheitsausschuss die weitere Bearbeitung übernimmt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.