Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Opfer von Gewalt in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, mit Ländern und Trägern konfessioneller Heime Verhandlungen zu führen, um einen Entschädigungsfonds für Opfer von sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen einzurichten. Die Zuständigkeit soll dem Justizausschuss zugewiesen werden.einfache Mehrheit XXIV 22.11.2011
Entschließung
Opferhilfe
Schwerpunkte
- Ziel ist die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Opfer von sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt in staatlichen und kirchlichen Heimen.
- Die Bundesregierung soll Verhandlungen mit den Ländern sowie Trägern konfessioneller Einrichtungen aufnehmen, um den Fonds zu realisieren.
- Der Antrag sieht vor, das Verfahren dem Justizausschuss zuzuweisen, damit dieser die weitere Ausgestaltung koordiniert.
- Der Fonds soll unabhängig von Verjährungsfristen im Schadenersatzrecht Entschädigungen ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.