Verbot von Hochleistungslasern (Klasse 3) für Privatpersonen
abgestimmt am
06.12.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot von Laserpointer ab Klasse 3 für Endverbraucher, prüft eine Strafbarkeit bei missbräuchlichem Gebrauch und bittet um europäische Maßnahmen zur Beschränkung nicht handelsüblicher Laser.
einfache MehrheitXXIV06.12.2011
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die Laserpointer‑Verordnung soll so geändert werden, dass Laserpointer ab Klasse 3 nicht mehr an Endverbraucher abgegeben werden dürfen.
Es soll geprüft werden, ob der missbräuchliche Gebrauch von Laserpointern ab Klasse 3 als Waffengebrauch strafbar gemacht werden kann.
Auf europäischer Ebene sollen geeignete Maßnahmen unterstützt werden, die ein Verbot oder eine Verkehrsbeschränkung für nicht handelsübliche Laserpointer (ab Klasse 3) für Privatpersonen anstreben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.