Der Entschließungsantrag fordert strengere Regelungen für Leiharbeit, um Kosten für Stehzeiten nicht auf das AMS abzuwälzen, die Leiharbeitsquote pro Unternehmen zu deckeln und die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten zu stärken.
einfache MehrheitXXIV16.10.2012
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz soll Regelungen schaffen, die verhindern, dass Kosten für Stehzeiten von Leiharbeiter*innen auf das AMS und die Allgemeinheit abgewälzt werden, und gleichzeitig die Weiterbeschäftigung sowie Bezahlung in diesen Zeiten sicherstellen.
Es sollen Obergrenzen für die Leiharbeitsquote pro Unternehmen eingeführt und die maximale Einsatzdauer von Leiharbeiter*innen begrenzt werden, um die Verdrängung regulärer Arbeitsplätze zu verhindern.
Das Kontrollorgan für die Einhaltung der Arbeitsrechte von Überlasserfirmen soll von der Gewerbebehörde zur Arbeitsinspektion oder Finanzpolizei verlegt werden, um wirksamere Kontrollen zu ermöglichen.
Die Informations‑ und Mitbestimmungsrechte im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) sollen für Betriebsräte in Beschäftigerbetrieben sowie für Betriebsräte der Leiharbeitsfirmen gestärkt werden, damit sie besser über den Einsatz von Leiharbeiter*innen informiert sind und mitbestimmen können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.