Mittel für Fortbildung der Familienrichter bei Obsorgestreitigkeiten
abgestimmt am
05.12.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert zusätzliche Mittel für die Fortbildung von Familienrichtern, um Obsorge‑ und Besuchsrechtsverfahren schneller zu entscheiden und die Trennung von Kindern und Eltern zu verringern.
einfache MehrheitXXIV05.12.2012
Entschließung
Gerichtswesen
Bürgerliches Recht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Aktuelle Obsorge‑ und Besuchsrechtsverfahren dauern oft Jahre, weil Gerichte häufig externe Sachverständige beauftragen.
Die langen Gutachtenzeiten führen zu fehlendem Kontakt zwischen Kindern und einem Elternteil und verursachen sozialen Unfrieden.
Der Antrag schlägt vor, Mittel aus dem Bundesbudget 2012 für die Fortbildung von Familienrichtern bereitzustellen, um Verfahren schneller entscheiden zu können.
Durch besser geschulte Richter soll die Abhängigkeit von Sachverständigengutachten reduziert und das Kindeswohl stärker geschützt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.