Kennzeichnung von suchterzeugenden Medikamenten auf der Verpackung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der neben dem Hinweis „beeinträchtigt die Verkehrstüchtigkeit“ auch den Warnhinweis „suchterzeugend“ auf allen Medikamenten anbringt, die im Beipacktext ein Suchtpotenzial ausweisen.
einfache Mehrheit XXIV 07.12.2011
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Straßenverkehr
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass alle Medikamente, die im Beipacktext als suchterzeugend gekennzeichnet sind, zusätzlich mit dem Warnhinweis „suchterzeugend“ auf der Verpackung versehen werden.
  • Der Hinweis soll entweder durch ein Zusatzsymbol (z. B. ein „s“) oder durch den Aufdruck des Wortes „suchterzeugend“ erfolgen.
  • Ziel ist, das Bewusstsein von Patient*innen und Verkehrsteilnehmer*innen für die Gefahr von Abhängigkeit und deren Einfluss auf die Fahrfähigkeit zu erhöhen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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