ORF‑Stiftungsrat reformieren – Unabhängigkeit vom Parteienstaat
abgestimmt am
18.01.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Novelle des ORF‑Gesetzes, um den Stiftungsrat zu reformieren und die parteipolitische Einflussnahme zu beenden. Er sieht einen selbst erneuernden Stiftungsrat mit 15 Mitgliedern vor, von denen zehn von einem breiten Gründungskonvent gewählt werden, während fünf Arbeitnehmervertreter sind.
einfache MehrheitXXIV18.01.2012
Entschließung
Hörfunk
Fernsehen
Parlamentsdebatte
Schwerpunkte
Der aktuelle Stiftungsrat besteht zu 35 Mitgliedern, von denen ein großer Teil von politischen Parteien bestellt wird.
Die Verpflichtung, vor Personalentscheidungen die Stellungnahme des jeweiligen Bundeslandes einzuholen, soll gestrichen werden.
Der Antrag verlangt eine dringliche Behandlung nach den genannten Paragrafen des GOG.
Der neue Stiftungsrat soll aus 15 Mitgliedern bestehen: 10 werden von einem Gründungskonvent gewählt, 5 von Arbeitnehmervertretern des Zentralbetriebsrats bestellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.