Automatische jährliche Inflationsanpassung des Pflegegeldes
abgestimmt am
04.07.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine automatische jährliche Anpassung des Pflegegeldes und der behinderungsbedingten Zuschüsse an die Inflation, weil das Pflegegeld seit 1993 real etwa 20 % an Wert verloren hat.
einfache MehrheitXXIV04.07.2012
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Zweck des Pflegegeldes ist in § 1 BPGG festgelegt: Es soll pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal ausgleichen und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Seit seiner Einführung 1993 wurde das Pflegegeld nur dreimal an die Inflation angepasst, wodurch der reale Wert um rund 20 % gesunken ist.
Der Antrag fordert eine automatische jährliche Anpassung des Pflegegeldes an die Inflation, um den realen Wert zu erhalten.
Ebenso soll eine automatische Indexierung für behinderungsbedingte Absetzbeträge und Zuschüsse erfolgen, sofern ein Rechtsanspruch besteht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.