Zusätzlicher Konsolidierungsbedarf im Bereich der Politikerpensionen (alt)
abgestimmt am
06.12.2012
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, die Pensionssicherungsbeiträge für Politiker auf die Gesamtsumme ihrer Pensionen zu berechnen, die Beitragsbemessungsgrenze auf € 2 950 zu senken und einen höheren Beitrag einzuführen, der 10 % zusätzliche Einnahmen bringen soll.
einfache MehrheitXXIV06.12.2012
Entschließung
direkt gewählte Kammer
Schwerpunkte
Die Pensionssicherungsbeiträge sollen künftig auf Basis der Summe aller Pensionsbezüge einer Person berechnet werden, nicht mehr getrennt für jede Pension.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf höchstens € 2 950 festgelegt, sodass höhere Beiträge erst ab diesem Einkommen fällig werden.
Ein höherer Pensionssicherungsbeitrag soll eingeführt werden, der zusätzliche Einnahmen von etwa 10 % generieren soll.
Sonderpensionssysteme wie die Altverträge der Österreichischen Nationalbank sollen ebenfalls progressive Pensionssicherungsbeiträge erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.