Ausweitung der Entschädigungsberechtigung für Thalidomid‑Opfer auf Geburtsjahrgänge vor 1956
abgestimmt am
19.04.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, den Kreis der Thalidomid‑Opfer, die Anspruch auf staatliche Entschädigung haben, auf alle Personen auszudehnen, die vor 1956 geboren wurden. Derzeit erhalten nur Opfer ab 1956 eine Einmalzahlung von 2,8 Mio. €. Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit historischen Fakten und bittet den Gesundheitsminister um eine Lösung.
einfache MehrheitXXIV19.04.2012
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Ausweitung der Entschädigungsberechtigung auf alle Personen, die vor 1956 geboren wurden.
Bisher erhalten nur Opfer mit Geburtsjahrgang ab 1956 eine einmalige Zahlung von 2,8 Mio. €.
Historische Daten zeigen, dass bereits ab 1954 Kinder mit Thalidomid‑Schäden geboren wurden – die aktuelle Altersgrenze ist daher willkürlich.
Der Antrag bittet den Bundesminister für Gesundheit, eine Lösung zu finden und den Gesetzentwurf an den Gesundheitsausschuss weiterzuleiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.