Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob die Milliarden‑Subventionen für die Atomindustrie – die fehlenden Haftungszahlungen und Endlagerkosten – gegen das EU‑Wettbewerbsrecht verstoßen, und gegebenenfalls eine Klage vor dem EuGH einzureichen.
einfache MehrheitXXIV13.11.2012
Entschließung
Bürgerliches Recht
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Schwerpunkte
Die Atomindustrie erhält Milliarden‑Subventionen, weil Betreiber nicht für die Endlagerung von Atommüll und Haftungsfälle aufkommen müssen.
Durch diese Subventionen entsteht ein Wettbewerbsnachteil für erneuerbare Energien, die ihre Kosten vollständig tragen müssen.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob die Subventionen gegen Art 106 AEUV verstoßen und ggf. eine Klage vor dem EuGH einzureichen.
Ziel ist, die Subventionen zu beenden und damit den europäischen Atomausstieg zu unterstützen.
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