Gleichberechtigte Finanzierung der Ordensspitäler

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass konfessionelle Ordensspitäler in Österreich künftig kostendeckend finanziert werden, um ihre Gleichstellung mit öffentlichen Krankenhäusern sicherzustellen.
einfache Mehrheit XXIV 10.12.2008
Entschließung
Religion
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung dem Nationalrat nach Ablauf der bisherigen Vereinbarung (2008) ein neues Abkommen nach Artikel 15a B‑V‑G vorlegt, das die kostendeckende Finanzierung konfessioneller Krankenhäuser festschreibt.
  • Ordensspitäler betreiben über 9 336 Betten und erbringen rund 20 % aller Krankenhausleistungen in Österreich, erhalten jedoch im Vergleich zu öffentlichen Krankenhäusern geringere staatliche Mittel.
  • Eine Gallup‑Studie zeigt, dass 74 % der Österreicher die Qualität der Ordensspitäler hoch bewerten und 85 % einer Schließung dieser Einrichtungen ablehnen.
  • Der Antrag betont, dass die Trägervielfalt im Gesundheitssystem ein wichtiges Ziel der österreichischen Gesundheitspolitik ist und durch eine gleichberechtigte Finanzierung gesichert werden soll.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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