Einheitlicher Jugendschutz durch Kompetenzverschiebung zum Bund

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Verfassungsänderung, um die Gesetzgebungskompetenz für den Jugendschutz vom Bund zu übernehmen und landesweit einheitliche Regeln zu schaffen.
2/3 Mehrheit XXIV 15.05.2012
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.07.2012
  • Übertragung der Zuständigkeit für den Jugendschutz von den neun Bundesländern auf den Bund.
  • Ziel ist die Schaffung einheitlicher Standards in ganz Österreich zur besseren Orientierung für Jugendliche.
  • Vermeidung von bürokratischem Aufwand durch die Beseitigung unterschiedlicher Landesgesetze.
  • Die Änderung sieht vor, den Jugendschutz als neuen Punkt in der Bundesverfassung zu verankern.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
5:06 min
Antrag 1897/A - Verschiebung der Kompetenz für Jugendschutz
2:58 min
Antrag 1897/A - Verschiebung der Kompetenz für Jugendschutz
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.