Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Verfassungsänderung, um die Gesetzgebungskompetenz für den Jugendschutz vom Bund zu übernehmen und landesweit einheitliche Regeln zu schaffen.2/3 Mehrheit XXIV 15.05.2012
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2012
- Übertragung der Zuständigkeit für den Jugendschutz von den neun Bundesländern auf den Bund.
- Ziel ist die Schaffung einheitlicher Standards in ganz Österreich zur besseren Orientierung für Jugendliche.
- Vermeidung von bürokratischem Aufwand durch die Beseitigung unterschiedlicher Landesgesetze.
- Die Änderung sieht vor, den Jugendschutz als neuen Punkt in der Bundesverfassung zu verankern.
Reden
5 Reden insgesamt
Pro
Contra
Lueger Angela
SPÖ
Relevante Medienberichte
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