Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
abgestimmt am
06.12.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Österreichs Außenministerium die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungs‑ und humanitären Zusammenarbeit stärker berücksichtigt und entsprechende Ziele ab 2014 in den Wirkungsindikatoren verankert.
einfache MehrheitXXIV06.12.2012
Entschließung
Politik der Zusammenarbeit
Schwerpunkte
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten soll das EZA‑Gesetz 2003 im Lichte der Stellungnahme des Monitoring‑Ausschusses prüfen.
Das Ministerium soll UN‑Initiativen zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen unterstützen und konkrete Inklusionsprojekte fördern.
Ab 2014 sollen Inklusionsziele in die Wirkungsindikatoren der Bundesverwaltung aufgenommen und regelmäßig überprüft werden.
Das Bundesministerium für Finanzen soll die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Strategie zu internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) berücksichtigen und bei Kontakten aktiv einfordern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.