Stärkung der Transparenz und Beschwerdeführer‑Rechte in Disziplinarverfahren
abgestimmt am
06.12.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert mehr Transparenz und stärkere Rechte für Beschwerdeführer in Disziplinarverfahren des öffentlichen Dienstes, indem ihnen laufender Zugang zu Verfahren und internen Ermittlungen zugesichert werden soll.
einfache MehrheitXXIV06.12.2012
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Die bestehenden Gesetze sehen seit dem 01.01.2012 vor, dass Disziplinarverhandlungen grundsätzlich öffentlich sind, jedoch fehlt dem Beschwerdeführer ein Recht auf Einsicht in die internen Ermittlungsakten.
Der Antrag fordert, dass Beschwerdeführern laufend Informationen über den Stand des Verfahrens und Zugang zu den Ermittlungsunterlagen gewährt werden, selbst wenn das Verfahren aus Gründen der Geheimhaltung teilweise nicht öffentlich ist.
Unabhängig davon, ob die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, soll der Beschwerdeführer über das Ergebnis und den Verlauf des von ihm angeregten Verfahrens informiert werden.
Der Nationalrat soll die Bundesregierung auffordern, eine Regierungsvorlage zu erarbeiten, in der die Rechte des Beschwerdeführers und die Transparenz in Disziplinarverfahren konkret gestärkt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.