Der Antrag fordert, dass vom Arzt verordnete komplementäre Heilmethoden – wie Traditionelle Chinesische Medizin, Akupunktur und Homöopathie – im Rahmen der Kostenübernahme gleichgestellt werden wie schulmedizinische Leistungen.
einfache MehrheitXXIV06.07.2012
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt einen Kostenersatz für komplementäre Heilmethoden, wenn sie von einem Arzt verordnet wurden.
Erprobte und erfolgreich praktizierte Verfahren wie Traditionelle Chinesische Medizin, Akupunktur und Homöopathie sollen berücksichtigt werden.
Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, entsprechende Regelungen zu erarbeiten und dem Gesundheitsausschuss vorzulegen.
Die Maßnahme soll nur gelten, wenn die komplementäre Methode ärztlich verordnet ist; sonst bleibt die Kostenübernahme bei den Patient*innen.
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