Rechte von Nachbarn und NGOs im UVP‑Feststellungsverfahren stärken
abgestimmt am
05.07.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundesminister für Umwelt, dass das UVP‑Gesetz so geändert wird, dass Nachbarn, Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen ein Feststellungsverfahren beantragen und im Verfahren als Partei mit Berufungsrecht teilnehmen können.
einfache MehrheitXXIV05.07.2012
Entschließung
Umwelt
Schwerpunkte
Der Antrag fordert eine Novellierung des UVP‑Gesetzes, damit betroffene Nachbarn, Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen ein Feststellungsverfahren beantragen können.
Im Verfahren sollen diese Akteure als Partei mit Berufungsrecht und Zugang zum Verwaltungsgerichtshof mitwirken dürfen.
Der Antrag beruft sich auf ein von der EU eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen Verstoßes gegen Art 10a der UVP‑Richtlinie.
Die Zuweisung des Antrags an den Umweltausschuss wird vorgeschlagen, um die fachliche Bearbeitung sicherzustellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.