Vollständige Umsetzung der Aarhus‑Konvention – neues Umwelt‑Rechtsbehelfsgesetz
abgestimmt am
05.07.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein neues Bundes‑Umweltrechtsbehelfsgesetz, das BürgerInnen und NGOs ein wirksames Rechtsmittel gegen Umweltschäden gibt und damit die dritte Säule der Aarhus‑Konvention vollständig umsetzt.
einfache MehrheitXXIV05.07.2012
Entschließung
Umwelt
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll bis zum 30. November 2012 einen Gesetzentwurf für ein Bundes‑Umweltrechtsbehelfsgesetz vorlegen.
Das neue Gesetz muss Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen ein wirksames Rechtsmittel gegen umweltrechtliche Verstöße von Behörden und Privatpersonen gewähren.
Das Gesetz soll alle Umweltbereiche abdecken, nicht nur Genehmigungsverfahren, sondern auch Planungen, Programme und sonstige behördliche oder private Handlungen.
Der Entschließungsantrag sieht vor, dass der Umweltausschuss die Vorlage prüft und weiterbearbeitet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.