Automatisches Kontaktverbot für Kinder bei Betretungsverbot im 2. Gewaltschutzgesetz
abgestimmt am
04.07.2013
Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein automatisches Kontaktverbot für alle im Haushalt lebenden Gewaltopfer – besonders Kinder – bei Aussprache eines Betretungsverbots und die Einbindung von Opferschutzeinrichtungen in die Novellierung des 2. Gewaltschutzgesetzes.
einfache MehrheitXXIV04.07.2013
Entschließung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Ein automatisches Kontaktverbot soll bei Aussprache eines Betretungsverbots für alle im Haushalt lebenden Gewaltopfer, insbesondere Kinder, gelten.
Expert*innen aus Opferschutzeinrichtungen, Gewaltschutzzentren und Männerberatungen sollen in die Gesetzesnovellierung eingebunden werden.
Der Antrag wird dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zugewiesen, damit die Umsetzung koordiniert erfolgt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.