Stärkung der parlamentarischen Mitwirkung beim ESM
namentlich
abgestimmt am
04.07.2012
Zusammenfassung
Die ESM-Begleitnovelle stärkt die Mitwirkungsrechte des Nationalrates bei Entscheidungen des Europäischen Stabilitätsmechanismus und legt neue Berichtspflichten der Regierung fest.
2/3 MehrheitXXIV04.07.2012
Gesetz
Verfassung
namentliche Abstimmung
Schwerpunkte
Der Nationalrat erhält ein aktives Mitwirkungsrecht bei Angelegenheiten des Europäischen Stabilitätsmechanismus.
Österreichische Vertreter dürfen nur bei wichtigen Entscheidungen (z. B. Vergabe von Finanzhilfen oder Kapitaländerungen) zustimmen, wenn der Nationalrat sie dazu ermächtigt hat.
Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Nationalrat unverzüglich über alle wichtigen Vorgänge im ESM zu informieren und regelmäßig Bericht zu erstatten.
Zur effizienten Bearbeitung werden im Budgetausschuss ständige Unterausschüsse gebildet, die auch in dringenden Fällen oder während der Auflösung des Parlaments arbeiten können.
Beschluss des Europäischen Rates zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist
Beschluss des Europäischen Rates zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist
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