Der Entschließungsantrag fordert eine Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes, damit die Beweislast bei Diskriminierungsfällen zugunsten der Kläger*innen umgekehrt wird und damit EU‑Richtlinien entspricht.
einfache MehrheitXXIV23.05.2013
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
EU‑Recht verlangt eine Beweislastumkehr, wenn die klagende Partei glaubhaft macht, dass Diskriminierung vorliegen könnte.
Im österreichischen Gleichbehandlungsgesetz liegt die Beweislast derzeit beim Kläger, was die Durchsetzung von Antidiskriminierungsrechten erschwert.
Der Antrag fordert, das Gesetz zu ändern, sodass nach einer plausiblen Diskriminierungsdarstellung die Gegenpartei beweisen muss, dass kein Verstoß vorlag.
Die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst soll dem Nationalrat eine entsprechende Gesetzesnovelle vorlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.