Einführung anonymer Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst
abgestimmt am
06.12.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Gesetzesänderung, damit in den ersten Auswahlrunden für Stellen im öffentlichen Dienst persönliche Daten wie Name, Alter oder Geschlecht anonymisiert werden. Ziel ist, Diskriminierung zu reduzieren und Chancengleichheit zu fördern.
einfache MehrheitXXIV06.12.2012
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Novelle des Ausschreibungsgesetzes 1989, um anonyme Bewerbungsverfahren für den öffentlichen Dienst einzuführen.
In der ersten Auswahlrunde werden persönliche Daten wie Name, Alter, Geschlecht, Geburtsort, Familienstand, Aussehen und – falls nicht zwingend nötig – die Nationalität anonymisiert.
Eine zweite Runde ermöglicht Bewerber*innen, die die geforderten Qualifikationen besitzen, weiter am Verfahren teilzunehmen; dabei können unterrepräsentierte Gruppen gezielt gefördert werden.
Die Umsetzung und Kontrolle des Verfahrens wird dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.