Übergangsregelung für Leitungen von Fachhochschulkollegien
abgestimmt am
05.07.2012
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Fachhochschul‑Studiengesetz, sodass Leitungen und Stellvertretungen von Fachhochschulkollegien, die bis 1. September 2012 gewählt wurden, ihre Funktionen weiter ausüben dürfen, wenn sie von den übrigen Kollegiumsmitgliedern bestätigt werden; fehlt die Bestätigung, bleibt die bisherige Leitung bis zur Neuwahl im Amt.
einfache MehrheitXXIV05.07.2012
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Leitungen und Stellvertretungen, die bis zum 1. September 2012 gewählt wurden und deren Amtszeit noch nicht abgelaufen war, dürfen ihre Funktionen weiter ausüben.
Die Fortsetzung der Funktionen ist nur zulässig, wenn die übrigen Kollegiumsmitglieder die aktuelle Leitung bestätigen.
Erhält die Leitung keine Bestätigung, bleibt sie bis zur Wahl einer neuen Leitung und Stellvertretung im Amt.
Die Regelung dient als Übergangsbestimmung, weil das FHStG bislang keine feste Funktionsdauer für Leitungen festgelegt hat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.