Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt eine schnelle Novelle des Berufsausbildungsgesetzes, damit Handelsakademie‑Absolvent*innen ihre Abschlussprüfung durch anerkannte Lehrzeiten ersetzen können und nicht erneut eine Lehre absolvieren müssen.einfache Mehrheit XXIV 14.06.2012
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Derzeit erlaubt § 28 BAG nur die Anrechnung von bis zu 1,5 bzw. 2 Jahren Lehrzeit, nicht jedoch den Ersatz der Abschlussprüfung.
- Durch die aktuelle Regelung müssen viele Absolvent*innen erneut bis zu drei Jahre eine Lehre absolvieren und eventuell wieder Berufsschule besuchen.
- Die Wiederholung von Lehrzeiten führt zu Einkommensverlusten für die Betroffenen und zusätzlichen Kosten für den Staat (z. B. Schulbesuche, Förderungen, entgangene Steuern).
- Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, das BAG zu novellieren, damit ein Ersatz der Lehrabschlussprüfung und eine Anrechnung von bereits erbrachten Lehrzeiten möglich wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.