Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt vom Nationalrat, dass die Bundesministerin für Verkehr einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Luftfahrtgesetzes vorlegt, um den Betrieb von Drohnen (UAS) zu ermöglichen, ohne die Sicherheit des Luftraums zu gefährden.einfache Mehrheit XXIV 14.06.2012
Entschließung
Luftverkehr
Schwerpunkte
- Derzeit werden unbemannte Luftfahrzeuge nach § 11 Abs. 1 Luftfahrtgesetz als reguläre Luftfahrzeuge eingestuft und unterliegen damit allen Auflagen (Zertifizierung, Registrierung, Pilotenschein).
- Die aktuelle Einstufung verhindert praktisch den Betrieb von Drohnen, obwohl sie in vielen zivilen Bereichen nützlich sein können.
- Die EU‑Verordnung (EG) Nr. 216/2008 regelt UAS mit einer Abflugmasse über 150 kg; darunter liegende Systeme fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
- Der Antrag fordert, dass die Bundesministerin einen Gesetzentwurf vorlegt, der eine spezielle Regelung für UAS schafft und gleichzeitig die Luftsicherheit gewährleistet.
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