Strafbarkeit von Beamten bei Unterdrückung von Beweismitteln

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine neue Strafvorschrift für Beamte, die Beweismittel absichtlich vernichten oder verbergen, um deren Verwendung in einem Verfahren zu verhindern.
einfache Mehrheit XXIV 04.07.2012
Gesetz
Strafrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Stärkung der Objektivität bei polizeilichen Ermittlungen.
  • Einführung einer neuen Regelung, die das Unterdrücken von Beweismitteln durch Beamte unter Strafe stellt.
  • Mögliche Strafe von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bei vorsätzlichem Handeln.
  • Sicherstellung, dass entlastende Informationen der Justiz zugänglich gemacht werden müssen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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