Zusammenfassung
Der Antrag schlägt die Abschaffung der direkten Gesetzesbeschwerde vor und ersetzt sie durch ein Modell, bei dem Bürger erst über ordentliche Gerichte die Prüfung von Gesetzen anregen müssen.2/3 Mehrheit XXIV 13.06.2013
Gesetz
Verfassung
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
- Abschaffung der bisherigen Gesetzesbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof.
- Einführung eines neuen Modells, bei dem Bürger erst über die ordentlichen Gerichte die Prüfung eines Gesetzes anregen müssen.
- Der Verfassungsgerichtshof wird bei diesen neuen Anträgen an die rechtliche Auslegung des vorherigen Gerichts gebunden.
- Regelung, dass eine Aufhebung eines Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof einen Grund für die Wiederaufnahme von Verfahren darstellt.
Reden
8 Reden insgesamt
Pro
Contra
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