Beendigung der Benachteiligung von Pensionen unter dem Ausgleichszulagen‑Richtsatz
abgestimmt am
16.10.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag kritisiert die geringere Pensionsanpassung 2008 für Renten unter dem Ausgleichszulagen‑Richtsatz und fordert, dass die Bundesregierung bis 2013 ein Gesetz zur Korrektur der Diskriminierung vorlegt.
einfache MehrheitXXIV16.10.2012
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Die Pensionsanpassung 2008 erhöhte Pensionen unter dem Ausgleichszulagen‑Richtsatz nur um 1,7 %, während andere Pensionen bis zu 2,8 % erhielten – das wird als Diskriminierung bezeichnet.
Der EuGH und der OGH haben festgestellt, dass diese unterschiedliche Behandlung gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie verstößt und eine Korrektur von 2,81 % nötig ist.
Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung bis spätestens 2013 einen Gesetzentwurf vorlegt, um die finanziellen Nachteile für rund 620 000 betroffene Pensionist*innen auszugleichen.
Ohne Nachbesserung bleiben etwa 455 000 Direktpensionen und 165 000 Hinterbliebenenpensionen dauerhaft benachteiligt, was soziale Ungerechtigkeit erzeugt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.