Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld
abgestimmt am
13.06.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die komplette Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld, weil die aktuelle Grenze weder Väter motiviert noch die Wahlfreiheit der Eltern stärkt.
einfache MehrheitXXIV13.06.2013
Entschließung
Familie
Schwerpunkte
Derzeit gibt es fünf Modelle des Kinderbetreuungsgeldes, wobei bei vier Modellen die Zuverdienstgrenze 16 200 € bzw. 60 % des früheren Einkommens beträgt und beim fünften Modell 6 100 €.
Der Antrag fordert die vollständige Abschaffung dieser Zuverdienstgrenze, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und mehr Väter zur Kinderbetreuung zu motivieren.
Bisherige Erhöhungen der Grenze (z. B. von 14 600 € auf 16 200 €) haben laut Prof. Mazal keinen nachweisbaren Lenkungseffekt erzielt.
Der Nationalrat soll die Bundesregierung auffordern, eine Regierungsvorlage zur Abschaffung der Zuverdienstgrenze vorzulegen; formal wird das Familienausschuss als zuständige Stelle benannt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.