Erweiterte gerichtliche Aufsicht für Sexualstraftäter nach Haftentlassung
abgestimmt am
05.12.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass alle aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter und sexuell motivierten Gewalttäter künftig unter gerichtliche Aufsicht gestellt werden müssen, unabhängig von einer bedingten Entlassung.
einfache MehrheitXXIV05.12.2012
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
Der Antrag will die Rechtslage ändern, sodass alle aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter und sexuell motivierten Gewalttäter künftig unter gerichtliche Aufsicht gestellt werden müssen.
Aktuell ist die Aufsicht nur für Täter möglich, die bedingt entlassen wurden; das schließt viele gefährliche Straftäter aus.
Die vorgeschlagene Änderung soll die öffentliche Sicherheit erhöhen und das Risiko von Wiederholungstaten verringern.
Der Antrag sieht vor, dass der Justizausschuss einen Gesetzentwurf erarbeitet und dem Nationalrat vorlegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.